Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
13.02.08
16:05 Uhr
Landtag

Prompte Reaktion des Innen- und Rechtsausschusses auf das Karls-ruher Urteil zur Fünfprozentklausel: Gesetzentwurf aller Fraktionen beraten

17/2008 Kiel, 13. Februar 2008


Prompte Reaktion des Innen- und Rechtsausschusses auf das Karlsruher Urteil zur Fünfprozentklausel: Gesetzentwurf aller Fraktionen beraten

Kiel (SHL) - Unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Vor- mittag zur Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig- Holstein reagierte als erstes parlamentarisches Gremium der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages in seiner Sitzung am Nachmittag.



Die Ausschussmitglieder diskutierten über einen schon zu der Sitzung von allen Fraktionen gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht für notwendig erklärten Änderung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, Um- druck 16/2830. Sie beschlossen, die Gesetzesänderung zur Aufhebung der Sperrklausel noch in der Februar-Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung zu beraten, damit die Gesetzesänderung so schnell wie möglich in Kraft treten kann.
Dazu der Ausschussvorsitzende Werner Kalinka (CDU): „Am Vormittag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, am Nachmittag die parlamentarische Initiative - schneller geht es nicht. Es ist wichtig, dass die Konsequenzen aus dem Urteil möglichst schnell umge- setzt werden, damit rechtzeitig zur anstehenden Kommunalwahl im Mai Klarheit herrscht.“



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de, Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Vorlage für die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 13.02.2008

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Umdruck 16/2830 16. Wahlperiode



Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Umdruck 16/ 2830 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
Vom … 2007


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
§ 10 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Oktober 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 452), erhält folgende Fassung:
„An dem Verhältnisausgleich nimmt jede politische Partei oder Wählergruppe teil, für die ein Listenwahlvorschlag aufgestellt und zugelassen worden ist.“


Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



Werner Kalinka Klaus-Peter Puls und Fraktion der CDU und Fraktion der SPD



Günther Hildebrand Karl-Martin Hentschel und Fraktion der FDP und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN



Anke Spoorendonk Und die Abgeordneten des SSW 2